Selbstzahlerpraxis


 

Vor dem Hintergrund bekannter Versorgungsengpässe im Bereich der psychotherapeutischen Behandlung in Rostock biete ich Ihnen eine kompetente Alternative zu den ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten. Damit Sie jetzt die Unterstützung erhalten die Sie sich wünschen.

 


Vorgespräch

telefonisch


bis 20 Min.               kostenfrei

                 


Erstgespräch

in meiner Praxis


50-75 Min.              125 EUR

 

Ich möchte Ihnen die Zeit des Kennenlernens nicht zusätzlich in Rechnung stellen. Daher zahlen Sie trotz der Länge des Erstgesprächs nicht mehr, als für eine Einzelsitzung.

 

 

 

 


Einzelsitzung

in meiner Praxis (oder online)


50 Min.                     125 EUR

 

Verlängerung

je 15 Min.                    37 EUR

 

Soziales Honorar

z.B. Studenten         105 EUR

 

Verlängerung

je 15 Min.                    31 EUR



Ihre Vorteile in einer Selbstzahlerpraxis



Flexible und individuelle Therapie


Sie bestimmen die Anzahl und den Abstand zwischen den Sitzungen selbst. Termine sind auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten z.B. in den Abendstunden, am Wochenende und wenn nötig in der eigenen Häuslichkeit möglich.

 

Unsere Zusammenarbeit kann sofort beginnen, auch wenn Sie sich durch eine abgebrochene oder beendete Psychotherapie in einer zweijährigen Sperrfrist seitens Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung befinden.

 

Bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie haben Sie freie Therapeutenwahl in Wohnortnähe, statt den erstbesten Therapieplatz nehmen zu müssen, den Ihnen Ihre Krankenkasse bezahlt.

 

Wenn Sie auf der Warteliste für eine kassenärztliche Psychotherapie stehen, können Sie die Zwischenzeit in einer Überbrückungstherapie bei mir sinnvoll nutzen. Damit Sie nicht Wochen oder Monate mit Ihrem Anliegen warten müssen, mit dem Sie keinen Tag warten wollen.


Keine nachteilige Datenweitergabe


Von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen wird für die Kostenübernahme einer Psychotherapie eine psychische Diagnose und ein Gutachten angefordert. Diese Daten können von bestimmten Versicherungen und Institutionen bis zu 10 Jahre nach Therapieende eingesehen werden. Eine derartige Datenweitergabe kann beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, bei einer Verbeamtung oder dem Wechsel in eine private Krankenversicherung zum Nachteil werden.

 

Als Selbstzahler genießen Sie meine absolute Verschwiegenheit ggü. Dritten


Sie dürfen bleiben


Nicht selten kann Ihnen ein Therapeut, der mit einer gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet, aus Kapazitätsgründen nach dem Erstgespräch keinen (zeitnahen) Folgetermin anbieten. Dann besteht das Risiko, dass eine tatsächliche Weiterbehandlung nicht stattfinden kann oder wenn dann mit langer Wartezeit.

 

Als Selbstzahler werden Sie bei mir weder das eine noch das andere erfahren.



Bei körperlichen (z.B. Überfall, sexueller Missbrauch) und / oder psychischen Gewalterfahrungen (z.B. Mobbing, Stalking) stehen den Betroffenen Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zu. Diese umfassen auch Aufwendungen für die Heilbehandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie. Bei der Antragsstellung stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

 

 

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz kann nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Nach § 4 Nr. 14 (a) UStG ist das Honorar für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Sie erhalten eine Rechnung und überweisen den Leistungsbetrag. 

 

Möglichkeiten die Behandlungskosten (teil-)erstattet zu bekommen:

  • private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen
  • die Kosten nach § 33 des Einkommenssteuergesetz als „außergewöhnliche Belastung“ bei der Steuererklärung geltend machen und u.U. die Steuerlast senken.